NRW-Gesetz verbietet religiöse Symbole und Kleidung in Justiz
Düsseldorf (KNA) In Nordrhein-Westfalen dürfen Richter, Schöffen, Staatsanwälte sowie andere Justizbeschäftigte im Dienst keine religiösen und weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwochabend. Damit sind für die Bediensteten weder Kreuz, Kippa noch Kopftuch erlaubt. Zudem weitet das Gesetz das Verbot der Gesichtsverhüllung für Richter und Beamte während ihrer Tätigkeit […]