Der islamische Fastenmonat – auch ein Fall für Schüler?
Von Joachim Heinz (KNA) Bonn (KNA) „Das Gebot des Fastens ist für alle Muslime bindend, die aus Sicht des islamischen Rechts als mündig (mukallaf) angesehen werden können, also erstens geistig gesund und zweitens in die Pubertät eingetreten sind.“