Gericht: Vollverschleierung beim Autofahren bleibt verboten
Trotz religiöser Gründe: Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen. Münster (KNA) Die Vollverschleierung aus religiösen Gründen beim Autofahren bleibt verboten. Eine Muslimin aus Neuss, die beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf eine […]